Bei extremen Witterungsverhältnissen – wie zum Beispiel starkem Schneefall, Eisglätte oder Sturm gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden morgens, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es auch vorzeitig vom Unterricht abholen.
In jedem Fall muss aber die Schule informiert werden.
Sollte von höherer Stelle entschieden werden, dass der Unterricht grundsätzlich ausfällt, werden die Schülerinnen und Schüler über IServ informiert.