Lernmittelfreiheit
Gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW ist vorgesehen, dass die Eltern einen Eigenanteil an den Lernmitteln also zum Beispiel Schulbüchern übernehmen. Bisher hat die Schule diese Aufgabe übernommen, den Eigenanteil eingesammelt und die Bücher bestellt. Nach Beschluss der Schulkonferenz 2025 …
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